Für österreichischen Landwein und Qualitätswein aller Stufen gelten – wie vor dem EU-Beitritt – die strengeren Normen des österreichischen Weingesetzes. Für aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten ist maßgeblich, daß er dem gültigen EU-Weinrecht (VO-EWG 822/87 und den allenfalls bestehenden Vorschriften des jeweiligen Ursprungslandes entspricht.

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